Herzlich willkommen!
Hier erfahren Sie in Kürze, wie man das Betreuungsgeld beantragen kann, welches im August 2013 in Kraft tritt.
Die Höhe des Betreuungsgeldes beträgt ab dem 01.08.2013 100€/Monat und ab dem 01.08.2014 150€/Monat.
Wird das Geld zur privaten Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente) oder zur Bildung des Kindes (z.B. Studium) eingesetzt, so bekommt man im Monat 15€ mehr.
Die bisherigen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen um das Betreuungsgeld beantragen zu dürfen, können Sie hier nachlesen.
Den Antrag werden Sie hier herunterladen können, sobald dieser erschienen ist.